Medizinproduktesicherheit
Gem. § 6 MPBetrV muss jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten ab dem 01.01.2017 eine Beauftragte oder einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit benennen und Kontaktdaten in Form einer Erreichbarkeit per Email auf der Homepage veröffentlichen.
Die bzw. der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr:
- Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten.
- Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde - und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber.
- Umsetzung und Koordinierung der Durchführung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes
Sie erreichen den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit der Barbarossa Klinik Kelbra über folgende E-Mail Adresse: